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INKA Paletten GmbH

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  • EN ISO 9003
  • PEFC

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17.12.2018 15:12

Importbeschränkungen wegen marmorierter Stinkwanze: Auf Inka-Paletten darf weiterhin nach Australien exportiert werden

Für den Seefrachtexport nach Australien gelten vorübergehend verschärfte Vorschriften. Damit will sich das Land vor dem Einschleppen der marmorierten Stinkwanze schützen. Bestimmte Waren, die bis Ende April 2019 per Schiff aus Risikoländern nach Australien exportiert werden, müssen deshalb vorbehandelt werden. Inka-Paletten aus Pressholz können aber weiterhin problemlos als Packmittel nach Australien eingesetzt werden.

Halyomorpha halys, die marmorierte Stinkwanze, zählt zu den Baumwanzen und richtet großen Schaden an Obstbäumen an. Sie hat ihren Ursprung im ostasiatischen Raum, ist aber bereits seit längerem in den USA heimisch und mittlerweile in etlichen europäischen Ländern verbreitet, auch in Deutschland. Um eine Verbreitung des Schädlings in Australien zu verhindern, hat das australische „Department for Agriculture and Water Resources“ verfügt, dass Hochrisikogüter aus Ländern, in denen die Wanze verbreitet ist, vor der Einfuhr vorschriftsgemäß begast oder hitzebehandelt werden müssen.

Die Liste der Hochrisikogüter ist umfangreich und umfasst unter anderem Produkte aus Holz, Glas, Aluminium und Stahl, aber auch Waffen, Maschinen und Fahrzeuge sowie deren Komponenten. Die Regelung gilt sowohl für Waren, die in den Risikoländern produziert wurden, als auch für solche, die über diese Länder exportiert werden. Auf einer weiteren Liste wurden Risikogüter veröffentlicht, die nicht vorbehandelt werden müssen, aber bei der Einfuhr häufiger stichprobenartigen Kontrollen unterzogen werden sollen.

Packmittel sind nicht betroffen Keine Auswirkungen haben die Verschärfungen auf den Einsatz der Inka-Palette: Die neuen Bestimmungen gelten nicht für Packmittel, sondern nur für die Waren selbst. „Holz und Holzprodukte stehen zwar auf der Liste der Hochrisikogüter“, erklärt Andreas Heinrich, Produktmanager der Inka Paletten GmbH. „Solange die Inka-Palette aber als Packmittel eingesetzt wird und nicht selbst als Ware exportiert wird, kann sie weiterhin unbehandelt in Australien eingeführt werden.“ Für die Inka-Palette, die aus Pressholz hergestellt wird, gelten auch in Australien weiterhin die Vorgaben der ISPM 15, die es erlaubt, Pressholzpaletten ohne Behandlung und IPPC-Markierung zu exportieren.

Die Verschärfungen sind seit dem 1. September 2018 und bis einschließlich 30. April 2019 in Kraft. Sie gelten für Deutschland und acht weitere Länder, sogenannte „target risk countries“, darunter Italien, Russland, Frankreich und die USA. Für Japan, das zehnte Hochrisikoland, wurde lediglich eine engmaschigere Überwachung der Schiffe angekündigt.

Da die Gefahr der Einschleppung der Wanze in Australien nur in den europäischen Herbstmonaten besteht, gelten Ausnahmen für bestimmte Waren, die nachweislich nach dem 1. Dezember 2018 hergestellt wurden und solche, die vor dem 1. September 2018 in ein Nichtrisikoland transportiert und dort gelagert wurden. Nähere Informationen zu den Einfuhrbeschränkungen sowie die Listen der Risikoländer und der und der betroffenen Waren gibt es auf der Website des Department for Agriculture and Water Resources unter http://www.agriculture.gov.au/import/before/brown-marmorated-stink-bugs.